|
Sachverständiger für Wertermittlung im Grundstücksverkehr
für bebaute oder unbebaute Grundstücke.
Verkehrswertermittlung( Wertgutachten)
Bewertungsgrundsätze:
Das Gutachten wird auf der Grundlage der Wertermittlungsverordnung
Wert V88 erarbeitet.
Das Ziel der Grundstücksbewertung ist, von Ausnahmefällen
abgesehen, die Ermittlung des Verkehrswertes.
Dieser wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf
den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften,
der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes
oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht
auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu
erzielen wäre.
Die Definition des § 194 BauGB besagt indes in aller
Klarheit, dass es sich bei dem Verkehrswert um einen Preis und nicht
um irgendeinen rechnerischen Wert handelt, einen Preis, der am Grundstücksmarkt
unter normalen Umständen wahrscheinlich für das Bewertungsobjekt
erzielt werden würde.
Der Grundstücksmarkt wird überwiegend von Käufern
und Verkäufern gestaltet. Diese haben zum großen Teil
vom Sach- und vom Ertragswertverfahren in ihrem Leben noch nichts
gehört. So darf es nicht wundern, dass die Sachwert- und Ertragswertergebnisse
einer zum Teil nicht unerheblichen Marktkorrektur unterzogen werden
müssen, um Verkehrswertnähe zu zeigen. Der Verkehrswert
muss nicht verständlich, angemessen, richtig langfristig stabil
ect. Sein. Er soll einzig und allein die Marktverhältnisse
der zu bewertenden Immobilie zum betreffenden Zeitpunkt möglichst
genau reflektieren.
Die Verkehrswertsachverständigen sind nicht dazu
da, dem Markt vorzurechnen, was eine Immobilie kosten dürfe,
sondern dazu, den Markt zu beobachten und zu ermitteln, was für
eine Immobilie üblicherweise gezahlt wird.
Die Verkehrswertermittlung ist sehr aufwändig. Die Kosten fangen
bei 400,-Euro zzgl. MwSt an, je nach Bewertungsobjekt und Aufwand.
Rufen Sie an, wir beraten Sie gern.
|